Gutachten
Privatgutachten
Gutachten können sowohl zu rechtlichen als auch zu technischen Fragen erstellt werden und dienen der tatsächlichen, objektiven Beurteilung eines Zustandes durch einen Sachverständigen.
Privatgutachten dienen der Erfassung von Baumängeln sowie Folgeschäden und sind gewissermaßen eine sachverständige Stellungnahme. Diese Begutachtungen bzw. Zustandsberichte dienen der
- Auflistung von Sanierungskosten
- Prüfung von Erfolgsaussichten
- Vorbereitung eines Verfahrens
- Kontrolle von Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen
- Frageauflistung an den Gerichtssachverständigen
- Feststellung der Verursacher von Baumängeln.
Es ist mir ein Anliegen, in meinen Gutachten komplizierte Zusammenhänge leicht nachvollziehbar aufzuzeigen und zu dokumentieren. Aus diesem Grund werden diese umfassend, aber auch für den technischen Laien transparent und verständlich ausgeführt.
Beweissicherung
Im Rahmen der Beweissicherung gilt es, sämtliche Sachbestände vollständig und detailliert zu erfassen, so dass diese z.B. im Rahmen eines Verfahrens nachvollzogen werden können. Die Beweissicherung muss objektiv erfolgen, was bedeutet, dass sowohl entlastende als auch belastende Beweise zu sammeln sind.
Sachbeweise können z.B. Fotografien, Videoaufzeichnungen und Schriftstücke (wie z.B. Gutachten) sein.
Beratungsleistung
Mein Leistungsspektrum umfasst folgende Schwerpunkte:
- Befundaufnahme und Begutachtung von Baufeuchteschäden, Bauschäden, etc.
- Beweissicherungen
- Thermografische Messungen
- Blower-Door-Messungen
- Persönliche, objektive und kompetente Fachberatung an Ort und Stelle