BlowerDoor Messung
Luftundichtheiten sind versteckte Baumängel, die mittels Differenzdruckmessverfahren, welches auch BlowerDoor Messung genannt wird, lokalisiert werden können.
Warum eine BlowerDoor Messung durchführen?
Luftdichte Ebenen (das sind Dampfbremse, Innenputz und Rohbetondecke) müssen
dauerhaft dicht miteinander verbunden sein.
Mit einem BlowerDoor Test wird die Ausführungsqualität der luftdichten
Hülle festgestellt. Eine "luftdichte" Gebäudehülle ist begründet durch
den Gesetzgeber und durch den Nutzer von Gebäuden. Eine ausreichend gute Luftdichtheit
- verringert die Lüftungswärmeverluste eines Gebäudes und spart somit Heizkosten
- vermeidet Zugerscheinungen und sichert dadurch Behaglichkeit
- verbessert den Schallschutz
- verhindert Bauschäden (feuchtwarme Raumluft gelangt nicht in die Konstruktion)
- ermöglicht den optimalen Betrieb von Lüftungsanlagen.
- verhindert die Durchströmung von Luft von innen nach außen und von außen nach innen
- Stand der Technik
Was kann passieren wenn die Hülle nicht luftdicht ist?
Es besteht beispielsweise die Gefahr, dass sich die in der Außenluft enthaltene Feuchtigkeit mit der
Raumluft koppelt, durch Ritzen ins Mauerwerk eindringt und durch Kondensation
zu Bauschäden (z.B. Feuchteschäden und Schimmelpilzbildung) am Gebäude führt.
Grundsätzlich unterscheiden wir:
Winddichtheit von außen:
Mangelnde Winddichtheit führt zum Auskühlen von Bauteilen. Bei undichten Gebäuden
führt daher die ständig eindringende Außenluft zu Lüftungswärmeverlusten und
steigenden Heizkosten. Im Falle, dass diese Außenluft für die Bewohner des
Gebäudes als Zugluft spürbar wird, impliziert dies außerdem eine Verminderung
des Wohnkomforts.
Luftdichtung von innen:
Lufdichtheiten von innen verhindern eine Durchströmung von Luft von innen nach außen
und außen nach innen.
Diese Luftundichtheiten sind mit dem freien Auge nicht sichtbar. Daher empfiehlt sich ein BlowerDoor Messung in Kombination mit thermografischen Verfahren.
Durchführung eines BlowerDoor Tests
Die BlowerDoor Messeinrichtung besteht aus einer Abdichtungstür und einem
Gebläse mit Messsonden, die in den bestehenden Türrahmen bei geöffneter
Eingangstür eingesetzt werden. Bei der BlowerDoor-Messung wird im Gebäude
durch den Luftstrom des Gebläses ein Über- bzw. Unterdruck erzeugt,
der anschließend Auskunft über den Luftwechsel sowie die Druckdifferenz
im Gebäude gibt. Das Sachverständigenbüro Mussy führt die dazu
notwendigen Messungen bzw. Leckageortung vor Ort durch.
Anforderung nach ÖNORM B 8110-1
Die Gebäudehülle beim Neubau muss dauerhaft ausreichend luft- und winddicht ausgeführt sein.
Die Luftwechselrate zur Bestimmung der Luftdichtheit des Gebäudes n50 - gemessen bei 50 Pascal Druckdifferenz zwischen innen und außen, gemittelt über Unter- und Überdruck und bei geschlossenen Ab- und Zuluftöffnungnen (bzw. nach Verfahren A der ÖNORM EN 13829) - darf den Wert 3 h-1 nicht überschreiten. Wird eine mechanisch betriebene Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung eingebaut, darf die Luftwechselrate n50 den Wert 1,5 h-1 nicht überschreiten. Bei Einfamilien-, Doppel- bzw. Reihenhäusern ist der Wert für jedes Haus, bei Mehrfamilienhäusern für jede Wohneinheit einzuhalten. Ein Mitteln der einzelnen Wohnungen ist nicht zulässig. Bei Nicht-Wohngebäuden bezieht sich die Anforderung auf die gesamte Gebäudehülle.
Anforderung Passivhaus
Bei Passivhäusern ist der Grenzwert n50 nach dem Passivhausinstitut Darmstadt 0,6 h-1.
Messverfahren (Unter- und Überdruck)
Die ÖNORM EN 13829 ist für Luftdurchlässigkeitsmessung der Hülle von Gebäuden oder Teilen von Gebäuden vor Ort dienlich. Sie beschreibt die Messanwendung von Über- und Unterdruck in Gebäuden oder Teile von Gebäuden. Grundsätzlich beschreibt die Messung der resultierenden Luftvolumenströme in Abhängigkeit von verschiedenen statischen Druckdifferenzen zwischen innen und außen.
Die ÖNORM EN 13829 beschreibt zwei Arten der Messung, mit denen jeweils unterschiedliche Ziele erreicht werden können:
Verfahren A (Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand)
Die Prüfung des Gebäudes erfolgt im tatsächlichen Nutzungszustand, d.h. dass das Gebäude bei einer Prüfung im Sommer/klimatisiert oder im Winter/beheizt sein sollte.
Verfahren B (Prüfung der Gebäudehülle)
Es werden alle einstellbaren Öffnungen geschlossen und alle weiteren absichtlich vorhandenen Öffnungen müssen abgedichtet werden.
Leckageortung
Mittels einer Leckortung können Leckagen umgehend ausfindig gemacht werden.
Die Durchführung dieser vorausgehenden Prüfung
empfiehlt sich sobald die Luftdichtheitsebene fertiggestellt und wenn
möglich noch zugänglich ist.
Da in der weiteren Baufertigstellung potentielle Leckagequellen
verbaut werden (Estrich, Trockenbauarbeiten, etc.) empfiehlt sich zur
Kontrolle der ausführenden Gewerke eine Leckortung.
Leckageortung in Verbindung mit Einsatz von Nebel
Im Überdruckverfahren kann Nebel zur Visualisierung der Leckagen eingesetzt werden. Dabei können Leckagen z.B. in der Gebäudehülle sichtbar lokalisiert werden. Die Anwendungsbereiche sind variabel. Gezielt können z.B. in Einzelräumen, im Dachgeschoss oder bei Bauteilanschlüssen – Kontrollen mittels Nebel vorgenommen werden.
Messverfahren in Verbindung mit einer Thermografiemessung
Wärmeverluste sind mit dem menschlichen Auge nicht sichtbar. Mithilfe von thermografischen Messungen können Wärmebilder gewonnen werden, die den Temperaturverlauf in der Umgebung von Fehlerstellen abbilden. So können Leckagen besonders gut erkannt und durch die gemessene Einströmgeschwindigkeit Fehlstellen qualifiziert werden.
Beispielhafte Vorleistungen des Auftraggebers und Messparameter
Planunterlagen sind vom Auftraggeber bereit zu stellen.
Weiters sind Nettogrundflächen, Hüllflächen und Innenvolumen zu übermitteln.
Fenster sowie Türen der Außenhülle müssen fertiggestellt und verschlossen sein,
ebenso wie Haustechnikleitungen, Installationsleitungen und Abfallrohre.
Fehlende Bauteile sollen verklebt und der Innenputz fertig gestellt sein.
Weiters müssen Lüftungsdurchlässe, Öffnungen für die natürliche Lüftung sowie
absichtlich vorhandene äußere Öffnungen des Gebäude(teil)s abgedichtet werden.
Bei starken Windverhältnissen kann es zu einer Verfälschung der Messergebnisse kommen.
Normenverweis
- ÖNORM EN 13829: Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden im Differenzdruckverfahren
- ÖNORM 8110-1: Wärmeschutz im Hochbau - Teil 1: Anforderungen an den Wärmeschutz und Deklaration des Wärmeschutzes von Gebäuden/Gebäudeteilen - Heizwärmebedarf und Kühlbedarf
- OiB Richtlinie 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz
- DIN 4108-7: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden